Regeln für einen sicheren Wintertourismus (Stand 20.9.2021)
Die österreichische Bundesregierung hat am 20.9.2021 aktuelle Informationen zu den Regeln für den Wintertourismus in Österreich veröffentlicht. Wir denken, dass es eine gute Basis ist, damit wir auch demnächst vom ÖSV die genauen Vorgaben für die Rennveranstaltungen dieser Saison erhalten. Hier stellen wir euch die aktuellen Informationen zu den „Regeln für einen sicheren Wintertourismus“ des BM für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Originalwortlaut zu Verfügung.
Über den Wintertourismus
Die Wintersaison spielt eine zentrale Rolle für den heimischen Tourismus: Mehr als 50 Prozent der Winterurlaube in Europa werden in Österreich verbracht!
Winterurlaub in Österreich wird von einer Aktivität – dem Skisport – dominiert. Aber auch andere Formen des Winterurlaubs, von klassischer Erholung in den Bergwelten, Langlauf, Thermenurlaube, Städtereisen bis hin zu den Weihnachtsmärkten sorgten in den vergangenen Jahren für große Nachfrage nach Urlaub in Österreich.
Rund die Hälfte aller jährlichen Nächtigungen – 73 Mio. im Winter 2018/19; trotz COVID-19 noch 59,7 Mio. im Winter 2019/20 – werden in der Wintersaison gezählt. Strenge, einheitliche und planbare Regeln bieten bestmöglichen Schutz, um einen sicheren Winter und ein unbeschwertes Urlaubserlebnis zu ermöglichen.
Erst kürzlich hat die Bundesregierung ihren 3-Stufen-Plan für die kommenden Wochen vorgestellt. Für die Tourismuswirtschaft sind einige spezifische Bereiche von besonderer Bedeutung, die nun auf Basis der bisher vorgelegten Regeln präzisiert werden.
Klar ist, es wird heuer eine Wintersaison geben, strenge Regeln werden einen sicheren Winter im Land der Gastfreundschaft ermöglichen.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat daher gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den Bundesländern und der Branche Winterregeln erarbeitet, um Sicherheit und Planbarkeit für die Tourismusbranche und ihre Gäste gewährleisten zu können.
Allgemeine Regeln
Der 3-Stufen-Plan der Bundesregierung soll eine Überforderung der Hospitalisierungskapazitäten verhindern und eine Einstufung von Österreich als Risikogebiet vermeiden. Als Leitprinzip gilt: Für Geimpfte und Genesene wird es kaum noch Einschränkungen geben.
Reduzierte allgemeine Sperrstunden, Kapazitätsbeschränkungen oder Abstandsregelungen sollen der Vergangenheit angehören.
Weitere Maßnahmen werden somit in erster Linie Ungeimpfte betreffen. Wer sich jetzt impfen lässt, wird auch im Winter mit Sicherheit Zugang zu allen Bereichen (Schilift, Gasthaus, Konzert, Kino, etc.) haben.
Die nachfolgenden Maßnahmen gelten jedenfalls bis zur Stufe 3. Diese tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) in Kraft. Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen werden bei einer weiteren Zunahme der Intensivbettenauslastung insbesondere für Ungeimpfte erfolgen.
Beherbergung & Gastronomie
Stufe 1 seit 15. September: Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (3-G-Regel) vorweisen. Antigen-Tests sind nur noch 24 Stunden gültig.
Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig. Diese Regelung tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft.
Sollte Stufe 3 in Kraft treten, bedeutet das für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, dass Antigen-Schnelltests nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig sind. Daher gilt als Eintrittsnachweis dann nur noch ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis. Diese Regelung tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) in Kraft.
Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Regeln für Après Ski
Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. In der Stufe 1 (aktuell) müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen.
Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (Geimpfte und Genesene) eigeführt. Diese Regelung tritt ebenso sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft.
Regelung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske sowie regelmäßiges Testen mittels PCR-Test – zumindest aber 3-mal pro Woche.
Zudem sollen für Après-Ski reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden ermöglicht werden. Neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden sollen auch die Gemeinden strengere Maßnahmen über das Covid-19-Maßnahmengesetz oder das Epidemiegesetz treffen können.
Regeln für Seilbahnen
85 Prozent der Seilbahnen sind offene Fahrbetriebsmittel mit geringerem Infektionsrisiko und einer Beförderungszeit von weniger als 15 Minuten. Zur Sicherung der Wintersaison werden noch zusätzliche Maßnahmen für sicheren Winterurlaub in Österreich gesetzt.
Stufe 1-3: Für Besucher der Seilbahnbetriebe gilt bereits seit 15. September 2021 das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske.
Ab Saisonstart (Oktober) Einführung der 3-G-Regel:
o Eintrittsnachweise sind beim Verkauf von Tickets zu überprüfen.
o An einer praktikablen Umsetzung für Betreiber und Besucher
wird gemeinsam mit der Branche gearbeitet (beispielsweise
Koppelung des Onlineverkaufs von Tickets für eine automatisierte
Kontrolle).
o Besucher haben den gültigen Nachweis stets mitzuführen und im
Rahmen stichprobenartiger Kontrollen vorzuzeigen.
o Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske besteht
weiterhin.
o Werden die epidemiologischen Maßnahmen durch Besucher nicht
eingehalten, sollen die Seilbahnunternehmen von ihrer
Beförderungspflicht entbunden werden.
Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Alle weiteren Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar. Zudem wird ein umfassender Leitfaden zu den Winterregeln in Kürze zur Verfügung gestellt.
Stand 20.9.2021